DeepL:

Bei nachrichtendienstlichen Tätigkeiten erfolgt jeglicher Umgang mit privaten Informationen in Übereinstimmung mit dem vierten Verfassungszusatz, dem National Security Act von 1947 und dem Foreign Intelligence and Surveillance Act von 1978, der Executive Order 12333 sowie den geltenden Richtlinien des Verteidigungsministeriums, die einen definierten ausländischen nachrichtendienstlichen Zweck vorschreiben.

  • macniel@feddit.org
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    2 days ago

    Ja gut aber die zusammengefaasten Punkte gelten seit dem CLOUD Act ohnehin. Also ändert sich nichts.