Dabei nahm die Behörde nach Informationen der Süddeutschen Zeitung Rückgriff auf das sogenannte "Haber"-Verfahren, so benannt nach Emily Haber. Sie war Staatssekretärin im Innenministerium, als sie 2017 einen Brief an alle Ministerien verschickte, in dem sie schrieb, dass diese den Verfassungsschutz konsultieren könnten, bevor sie Förderungen an zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben. So sollte verhindert werden, dass Fördergelder bei möglichen Extremisten landen würden.
Doch dieses Verfahren ist umstritten: So merkten 2020 die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem Gutachten an, dass es am Haber-Verfahren "verfassungsrechtliche Bedenken" geben könne – vor allem aufgrund des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie warnten auch vor einem "Einschüchterungseffekt" und bezweifelten die Verhältnismäßigkeit.
Schon ein Jahr zuvor hatte sich der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung mit einem Brief an das Innenministerium gewandt: Er monierte, dass die Durchführung des Haber-Verfahrens "auf Basis der aktuellen Gesetzeslage datenschutzrechtswidrig" sei. Die Übermittlung der Daten von den Ministerien an den Verfassungsschutz und zurück sei unzulässig.
2022 urteilte schließlich das Bundesverfassungsgericht, dass eine Übermittlung von Geheimdienstinformationen an eine Stelle, die nicht die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde ist, nicht zulässig sei – sofern es nicht um den Schutz eines besonders gewichtigen Rechtsgutes ginge.
Es stellt sich also die Frage, ob die Abfrage der Daten durch den BKM überhaupt rechtens ist. Und ob Wolfram Weimer mit der Streichung der drei linksgerichteten Buchhandlungen von der Preisträgerliste nicht in seinem Sinne politisch Einfluss nimmt – dafür aber auf ein Verfahren zurückgreift, das eigentlich der Extremismusbekämpfung dienen soll.